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Kommunalbetrieb Krefeld bietet Online-Informationen zum Winterdienst an

Angesichts der winterlichen Witterung stellen sich den Bürgerinnen und Bürgern wieder die Fragen zur Räumpflicht.

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Foto eines verschneiten Platzes in Krefeld

Inhalt der Meldung "Pflegemaßnahmen der Kopfbäume"

Wer ist wann, wo und wie zuständig für das Entfernen von Schnee und Eisglätte? Hilfe dazu bietet die Serviceseite des KBK.

Die Seiten erklären, wo die GSAK im Auftrag des KBK die Straßen und Wege von Eis und Schnee befreit und welche Aufgaben durch die Anlieger erledigt werden müssen. Neben den Bürgersteigen zählen dazu u.a. Gehbahnen für Fußgänger in verkehrsberuhigten Zonen und Fußgängerbereichen. Grundstückseigentümer oder Anlieger müssen dafür sorgen, dass die Winterwartung in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (sonntags 8 bis 20 Uhr) sichergestellt ist. Gegebenenfalls mehrmals täglich muss der Anlieger den Gehweg nach Beendigung des Schneefalls räumen und bestehende Glätte beseitigen. 

Der Winterdienst muss auch für den Fall geregelt werden, wenn Grundstückseigentümer nicht in der Lage sind, ihn selbst durchzuführen. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte darf nur mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln (Granulat, Splitt) jedoch nicht mit Streusalz erfolgen.