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Straßenreinigung
Schmutz, Müll und Laub auf Straßen und Gehwegen sehen nicht nur hässlich aus. Sorgen Sie daher bitte gemeinsam mit dem KBK dafür, dass Krefeld sauber bleibt. Welche Pflichten Sie als Hauseigentümer haben, erfahren Sie hier.

Informationen über grundsätzliche Regelungen der Straßenreinigung
Straßenreinigung: Regeln für alle
Straßen, Radwege und Gehwege müssen regelmäßig von Schmutz, Abfall, Laub und Wildkräuter gereinigt werden. Nach dem Fegen oder Aufsammeln gehört der Abfall in den Restmüll (Schwarze oder rote Tonne). Der Dreck darf nicht in die Straßenrinne gefegt und dort liegengelassen werden.
Wer Straßen und Gehwege verschmutzt, muss den Dreck so schnell wie möglich wegmachen.
So steht es in der in der "Reinigungssatzung öffentlicher Straßen". In diesem Gesetz steht auch, wie oft sauber gemacht werden muss. Dort steht auch, wer sauber machen muss.
Wie findet man raus, wer sauber machen muss und wie oft?
Am Ende der Satzung sind alle Straßen aufgeführt, die der Stadt gehören. Hinter jeder Straße steht eine "Reinigungsklasse". Die Reinigungsklasse sagt, wie oft eine Straße sauber gemacht wird und WER sauber machen muss. Man muss seine Straße hinten in der Satzung suchen und nachsehen, welche Reinigungsklasse die Straße hat.
Beispiel
Mir gehört ein Haus in der "Alten Rheinbabenstraße". Die Straße habe ich hinten in der Straßenreinigungssatzung gefunden. Bei der Reinigungsklasse (RKL) steht "VI". Das bedeutet, dass der KBK die Fahrbahn ein Mal pro Woche reinigen lässt. Wem ein Grundstück gehört, das an dieser Straße liegt, muss ein Mal pro Woche den Gehweg sauber machen. So steht es in der Tabelle unten.
Wohnen Sie zur Miete? Manche Vermieter übertragen ihre Pflicht zur Reinigung des Gehwegs auf ihre Mieter. Bitte schauen Sie in Ihren Mietvertrag, ob Sie den Gehweg sauber machen müssen.
Informationen über die Reinigungsklassen
Reinigungsklassen
Die Reinigungsklasse sagt, wer die Fahrbahn und den Gehweg wie oft sauber machen muss.
Diese Seite gibt einen Teil der Straßenreinigungssatzung in Einfacher Sprache wieder. Maßgeblich ist der Satzungstext in Downloadbereich.
Informationen über Straßenreinigungsgebühren und Link zur Gebührensatzung der Straßenreinigung

Gebühren für die Straßenreinigung
Der KBK hat die GSAK mit der Straßenreinigung in Krefeld beauftragt. Liegt Ihre Straße in den Reinigungsklassen I bis VII, so müssen Sie für die Reinigung der Straße eine Gebühr zahlen. Die Höhe dieser Gebühren ist je nach Reinigungsklasse unterschiedlich. Sie wird jedes Jahr neu berechnet. Wir senden Ihnen zu Jahresbeginn einen Bescheid über Steuern und Abgaben. Dort stehen die genauen Gebühren für die Straßenreinigung. Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortslagen wohnen, werden keine Straßenreinigungsgebühren in Rechnung gestellt. Wer in einer Straße der Reinigungsklasse VIII wohnt, muss selbst Fahrbahn und Gehwege reinigen und muss daher auch keine Gebühren zahlen.
Informationen über Straßenreinigung im Herbst
Wohin mit dem Laub?
Bitte fegen Sie Laub möglichst unter Bäume und Büsche. Es verrottet dort und bietet Kleinlebewesen Nahrung. Igel und Spitzmäuse finden unter dem Laub Plätze zum Überwintern. Das verrottete Laub wird zu Erde und ist ein hervorragender Dünger.
Im Frühjahr und Herbst bietet der KBK über seinen Dienstleister, die GSAK, Grünschnittsammlungen an. Dort kann auch Laub abgegeben werden. Die Sammlungen finden stets in mehreren Stadtteilen statt. Die Termine finden Sie hier. Dort finden Sie auch Informationen zur Möglichkeit, Grünschnitt auf dem Wertstoffhof der GSAK abzugeben.
Wer sehr viel Laub hat, kann dieses auf seinem Grundstück auf einem Komposthaufen oder in einem Schnellkomposter kompostieren. Dazu sollte das Laub am besten mit anderen Bioabfällen gemischt werden. Natürlich können Sie auch eine 120 oder 240-Liter Biotonne bestellen, wenn Sie das Grundstück besitzen oder verwalten.
