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Straßenreinigung

Zu jeder Jahreszeit ist die Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen ein wichtiges Thema. Auf dieser Seite informieren wir Sie deshalb zu den aktuell geltenden Regelungen sowie den jeweiligen Zuständigkeiten.

Informationen über grundsätzliche Regelungen der Straßenreinigung

Grundsätzliche Regelungen der Straßenreinigung 

  • Wer eine außergewöhnliche Verunreinigung verursacht, ist für deren schnellstmögliche Beseitigung verantwortlich.
  • Alle öffentlich gewidmeten Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen sind einer sogenannten Reinigungsklasse zugeordnet, die Sie der Reinigungssatzung der Stadt Krefeld entnehmen können.
  • In Krefeld erfolgt diese Zuordnung in acht Reinigungsklassen (RKL I bis VIII).
  • Für die einzelnen Reinigungsklassen wird der Umfang der Straßenreinigung durch den jeweilig Zuständigen, das heißt entweder Stadt, bzw. GSAK oder Anlieger beschrieben.
  • Die Reinigung umfasst die Reinigung der Fahrbahnen sowie der Gehwege. Das heißt, dass diese von Schmutz, Abfällen, Laub, Unkraut und sonstigen Verunreinigungen befreit werden müssen. Der hierbei entstehende Abfall sollte unverzüglich nach der Säuberung entsorgt werden.
  • Das Fegen des Abfalls in die Straßenrinne ist verboten.
  • Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten.
  • Zu den Gehwegen gehören die selbstständigen Gehwege, die gemeinsamen Fuß- und Radwege, alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist sowie Gehbahnen ab begehbarem Straßenrand, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen.

Informationen über Straßenreinigungsgebühren und Link zur Gebührensatzung der Straßenreinigung

Straßenrinne mit Laub wird gefegt

Straßenreinigungsgebühren

Sofern die Straßenreinigung Ihrer Straße von der Stadt Krefeld beziehungsweise ihrem Beauftragten Dritten, der GSAK, vorgenommen wird, fällt hierfür eine Gebühr an. Die Höhe dieser Gebühren für die einzelnen Reinigungsklassen (I bis VII) sind in der Gebührensatzung festgesetzt. Ihrem Bescheid über Steuern und Abgaben können Sie die exakte Gebührenhöhe entnehmen. Wenn Ihre Straße außerhalb geschlossener Ortslagen liegt oder der Reinigungsklasse VIII zugeordnet ist, werden Ihnen keine Straßenreinigungsgebühren in Rechnung gestellt.

Informationen über die Reinigungsklassen

Reinigungsklassen

Wer für die Reinigung der Fahrbahn und des Gehwegs in welcher Häufigkeit zuständig ist, können Sie dieser Tabelle entnehmen:

ReinigungsklasseReinigungshäufigkeit FahrbahnReinigungshäufigkeit Gehweg

I

Stadt 7-mal pro Woche

Stadt 7-mal pro Woche

II

Stadt 3-mal pro Woche

Stadt 3-mal pro Woche

III

Stadt 2-mal pro Woche

Stadt 2-mal pro Woche

IV

Stadt 1-mal pro Woche

Stadt 1-mal pro Woche

V

Stadt 2-mal pro Woche

Anlieger 1-mal pro Woche

VI

Stadt 1-mal pro Woche

Anlieger 1-mal pro Woche

VII

Stadt 1-mal in 2 Wochen

Anlieger 1-mal pro Woche

VIII

Anlieger 1-mal pro Woche

Anlieger 1-mal pro Woche

In welche Reinigungsklasse Ihre Straße eingruppiert ist, können Sie dem Anhang der Straßenreinigungssatzung entnehmen.

Informationen über Straßenreinigung im Herbst

Straßenreinigung im Herbst

Wohin mit dem Laub?

Der Herbst bringt neben einer außergewöhnlichen Farbenpracht auch eines mit sich: Laub. Entsprechend der Reinigungsklasse Ihrer Straße müssen Sie gegebenenfalls das anfallende Laub auf Straßen und Gehwegen entfernen und anschließend entsorgen. Dafür steht Ihnen natürlich die Biotonne zur Verfügung, die Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer in den Größen 120 und 240 Liter bestellen können. Für die Zuordnung des Biotonnenvolumens für ein Grundstück wird ein Bioabfallaufkommen von 10 Liter pro behördlich gemeldete Person und Woche festgesetzt. Daraus ergibt sich folgende Zuordnung:

Herbstlaubblätter liegen auf einem Weg
PersonenzahlGröße der Biotonne

eins bis sechs

ein 120-Liter-Gefäß

sieben bis zwölf

ein 240-Liter-Gefäß

13 bis 18

ein 120-Liter-Gefäß und ein 240-Liter-Gefäß

19 bis 24

zwei 240-Liter-Gefäße

Im Herbst, insbesondere zur Laubentsorgung, werden Abfuhrtermine in einzelnen Stadtteilen für Grünabfälle angeboten. Die Anlieferungen sind entgeltpflichtig und liegen bei einem Euro für 100 Liter beziehungsweise 20 Kilogramm und zwei Euro für einen Kubikmeter beziehungsweise 50 Kilogramm. Die Termine der mobilen Grünschnittsammlung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Entsorgungsmagazin.

Kontaktinformationen der Annahmestellen für Laub

Annahmestellen

Wertstoffhof der GSAK – Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbh & Co.KG, Bruchfeld 33, Telefon: 02151 582180 und

Annahmestelle für Gartenabfälle der EGN – Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Bruchfeld 33, Telefon: 02151 582139.

Kontaktmöglichkeiten des KBK

Kontakt

Kommunalbetrieb Krefeld

Ostwall 175, 47798 Krefeld