Nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) ist eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Wenn Sie mit dem Kommunalbetrieb Krefeld AöR sicher und rechtsverbindlich auf elektronischem Weg kommunizieren möchten, nutzen Sie bitte ausschließlich die zentrale E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle:
vps-kommunalbetrieb@krefeld.de
Andere E-Mail- Anschriften (z.B. kbk@krefeld.de, abfall@krefeld.de oder vorname.nachname@krefeld.de) stehen für rechtsverbindliche Erklärungen oder Dokumente ausdrücklich nicht zur Verfügung. Nachrichten an diese E-Mail- Adressen besitzen, sofern sie dem Schriftformerfordernis unterliegen, keine Rechtsverbindlichkeit, d.h. dass sie im Zweifel keine Beweiskraft haben, dass Sie diese Erklärung abgegeben haben.
Der Eingang einer E-Mail bei der virtuellen Poststelle gilt als Zugang im Sinne des § 130 BGB.
Durch Rechtsanwälte, durch eine Behörde oder durch juristische Personen des öffentlichen Rechts, einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse, kann der Widerspruch auch an das besondere Behördenpostfach des Kommunalbetriebes Krefeld AöR über beBPo-kbk@krefeld.de gerichtet werden.
Die Postfachadresse für das besondere elektronische Postfach des Kommunalbetriebes Krefeld AöR finden Sie auch im SAFE-Verzeichnis unter Kommunalbetrieb Krefeld AöR.