Inhaltsübersicht der Themenbereiche der Haus- und Grundstücksentwässerung
Inhaltsübersicht
Wenn Sie sich gezielt zu einem Themenbereich der Haus- und Grundstücksentwässerung informieren möchten, klicken Sie einfach auf einen der Aufzählungspunkte und wir navigieren Sie sofort an die richtige Stelle:
Informationen über die Entwässerung privater Grundstücke
Entwässerung privater Grundstücke
Das Abwasser eines jeden Grundstücks muss dem Kanalnetz zugeführt werden. Das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser des privaten Grundstücks kann über verschiedene Verfahren in den öffentlichen Kanal geleitet werden:
Mischwasserkanalisation
Im Mischsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam gesammelt und fortgeleitet.
Trennkanalisation
Im Trennsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt gesammelt und fortgeleitet.
Schmutzwasserableitung und Niederschlagswasserversickerung
Bei diesem Verfahren wird das Schmutzwasser der öffentlichen Kanalisation zugeleitet, während das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert. Für die Versickerung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Der Entwässerungssatzung des KBK können Sie die genauen Regelungen für die Entwässerung privater Grundstücke entnehmen. Unter Kanalauskunft können Sie außerdem Informationen zum öffentlichen Kanalnetz beantragen.
Informationen über Grundstücksanschlussleitungen
Grundstücksanschlussleitungen
Die Änderung oder Herstellung Ihrer privaten Grundstücksanschlussleitungen an die öffentliche Abwasseranlage muss durch den KBK genehmigt werden. Unter Entwässerungsantrag finden Sie das entsprechende Formular und eine Liste der für den Antrag benötigten Unterlagen. Vor Herstellung der Grundstücksanschlussleitung müssen Sie zuvor eine Aufbruchgenehmigung bei der Stadt Krefeld (Fachbereich 61) beantragen.
Die Arbeiten müssen nach Genehmigung von einem fachmännisch geprüften Tiefbauunternehmen durchgeführt werden. Eine Liste bekannter Tiefbauunternehmen können Sie hier kostenlos downloaden.
Auch der die Stilllegung oder der Abbruch Ihrer Grundstücksanschlussleitungen müssen bei uns spätestens eine Woche vor Außerbetriebnahme der Anschlussleitungen per E-Mail an kbk-hug@krefeld.de gemeldet werden.
Informationen über Zustands- und Funktionsprüfung von Grundstücksanschlussleitungen
Zustands- und Funktionsprüfung von Grundstücksanschlussleitungen
Bei Neubauten, wesentlichen Änderungen oder bei begründeten Verdachtsfällen ist es gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (Teil 2) zwingend erforderlich, eine Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasserleitungen durchzuführen.
Sollte nach der durchgeführten Prüfung eine Sanierung Ihrer Grundstücksanschlussleitungen erforderlich sein, finden Sie auf unserem Infoblatt wichtige Hinweise.
Eine verpflichtende Überprüfung der privaten Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers in Wasserschutzgebieten dienen, ist nach der gültigen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser nicht mehr erforderlich. Wir empfehlen dennoch allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern auch weiterhin und unabhängig von einer rechtlichen Anforderung, den Zustand und die Funktion ihrer privaten Anschlussleitungen in Wasserschutzgebieten zu überprüfen. Ob Ihr Grundstück in der Krefelder Wasserschutzzone liegt, können Sie im Internet unter www.elwasweb.nrw.de einsehen. Wie Sie die Karte nutzen können erklärt beispielsweise die Verbraucherzentrale NRW.
Zustands- und Funktionsprüfung
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Informationen über Rückstau
Rückstau
Starker Regen, eine Verstopfung in der öffentlichen Abwasseranlage oder andere Gründe für ein rasches Ansteigen des Wasserspiegels können zum so genannten Rückstau führen. Darunter versteht man den Anstieg des Wasserspiegels im öffentlichen Kanal bis zur Rückstauebene. Die Rückstauebene wird in der Entwässerungssatzung des KBK genauer definiert. Dies bedeutet, dass Rohrleitungen, Schächte und nicht gegen Rückstau gesicherte Bereiche wie Souterrainwohnungen und außenliegende Kellerabgänge sich mit Abwasser bis zur Rückstauebene füllen.
Rückstau ist in einem Abwassernetz allerdings unvermeidbar. Bis zur Rückstauebene müssen alle Ablaufstellen auf dem Grundstück wie Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Hofeinläufe etc. gegen Rückstau gesichert werden. Andernfalls kann es zu Überflutungen und Schäden kommen.
Jeder Grundstückseigentümer muss sich grundsätzlich selbst gegen Rückstau schützen und geeignete Rückstausicherungen einbauen. Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, sollte der öffentlichen Abwasseranlage über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage zugeführt werden.
Rückstausicherung und Überflutungsschutz
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Überflutungsnachweis
Grundstücke, die über mehr als 800 m² abflusswirksame Fläche verfügen, müssen nach der gültigen technischen Norm für Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke DIN 1986-100 einen Überflutungsnachweis führen. Als abflusswirksame Fläche versteht man alle befestigten Flächen, die Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz leiten wie beispielsweise Hausdächer, Parkplätze oder Einfahrten.
Für Grundstück, die über eine kleinere abflusswirksame Fläche verfügen, aber zum Beispiel in besonders gefährdeten Gebieten liegen, können wir als Kanalnetzbetreiber trotzdem einen Überflutungsnachweis fordern.
Ein Überflutungsnachweis ist bei zutreffender Voraussetzung sowohl für gewerbliche als auch für privat genutzte Grundstücke verpflichtend.
Informationen über die Versickerung von Niederschlagswasser
Versickerung von Niederschlagswasser
Regenwasser, das auf das eigene Grundstück fällt, kann über verschiedene Möglichkeiten versickern. So können beispielsweise Flächenversickerung, Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme verwendet werden.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld über diese Seite beantragt werden kann.
Vor Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis müssen Sie bei uns einen formlosen Antrag auf Freistellung von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers mit Angabe der zu versickernden Flächen, der Versickerungsart und einem aussagekräftigen Lageplan per E-Mail an kbk-hug@krefeld.de stellen.
Für die Freistellung der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers ist Voraussetzung, dass die Versickerung nicht den Vorgaben des Bebauungsplans widerspricht und zur Erschließung des Grundstücks kein Regenwasserkanal vorhanden ist.
Informationen über Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen
In Gebieten, in denen für bebaute Grundstücke keine öffentliche Abwasseranlage vorhanden oder vorgesehen ist, müssen zur schadlosen Beseitigung des anfallenden häuslichen Schmutzwassers von den Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern sogenannte Kleinkläranlagen betrieben werden.
In Kleinkläranlagen wird das Schmutzwasser aus privaten Haushalten so gereinigt, dass es anschließend einem Gewässer zugeführt werden kann. Für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage muss eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Stadt Krefeld beantragt werden, in der Bau und Betrieb der Kleinkläranlage festgelegt werden. Unter www.krefeld.de/de/umwelt/kleinklaeranlagen erhalten Sie weitergehende Informationen.
Abflusslose Grube
Neben Kleinkläranlagen werden vereinzelt auch abflusslose Sammelgruben genehmigt. Diese müssen ebenfalls bei uns über den Entwässerungsantrag beantragt werden.
Anders als in Kleinkläranlagen wird das häusliche Abwasser in abflusslosen Gruben nicht gereinigt, sondern lediglich gesammelt. Die abflusslosen Gruben sind je nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr zu entleeren. Die Schlammabfuhr darf nur durch den derzeitigen Generalunternehmer, Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, erfolgen.
Fettabscheider
Bei Speisebetrieben oder ähnlichen Einrichtungen mit Küchenbetrieb fallen beim Spülen fetthaltige Abwässer an. Laut der Entwässerungssatzung des KBK sind diese Betriebe verpflichtet, zur Abscheidung des Fettes aus dem Abwasser sogenannte Fettabscheider einzubauen. Diese können frei im Keller, als Erdeinbau im Boden oder als Kleingeräte in der Küche aufgestellt werden.
Einbau und Betrieb eines Fettabscheiders müssen Sie uns formlos per E-Mail an kbk-hug@krefeld.de melden.
Leichtflüssigkeitsabscheider
Fällt Abwasser mit Leichtflüssigkeiten wie Benzin, Diesel, Heiz- oder Schmieröle an, müssen laut der Entwässerungssatzung des KBK sogenannte Leichtflüssigkeitsabscheider eingebaut werden. Die verbaute Abscheideranlage muss dabei den einschlägigen technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Einbau und Betrieb des Leichtflüssigkeitsabscheiders müssen Sie uns formlos per E-Mail an
kbk-hug@krefeld.de melden.
Formulare und Downloads zum Thema Entwässerung
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Downloads
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