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Entwässerungsantrag

Auf dieser Seite können Sie Ihren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage beantragen oder ändern.

Informationen zur Beantragung einer Prüfung der Anschlussmöglichkeit

Prüfung der Anschlussmöglichkeit beantragen

Wenn Sie Ihr Gebäude beziehungsweise Ihr Grundstück an das Entwässerungsnetz anschließen möchten oder bei wesentlichen Änderungen, prüfen wir auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (Bauordnung Nordrhein-Westfalen, Baugesetzbuch, Bebauungspläne, Landeswassergesetz, Entwässerungssatzung) und des vorhandenen Kanalbestandes die Anschlussmöglichkeit. Planen Sie bitte eine Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen ein. Voraussetzung für die Bearbeitung ist die Vorlage vollständiger und prüffähiger Unterlagen.

Die Arbeiten müssen von einem fachmännisch geprüften Unternehmen ausgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass vor Herstellung der Grundstücksanschlussleitung eine Aufbruchgenehmigung beim Fachbereich "Stadt- und Verkehrsplanung" bei der Stadt Krefeld beantragt werden muss. 

Link zum Online-Formular Entwässerungsantrag

Online-Formular

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Informationen zu wichtigen Antragsunterlagen

Antragsunterlagen

Für Grundstücksentwässerungsanlagen reichen Sie bitte folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Papierform ein:

  • Amtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstücks mit allen Gebäuden im Maßstab 1:250 mit Angabe von Straße, Hausnummer, Eigentumsgrenzen, öffentlichen und privaten Entwässerungsanlagen, Regenwassernutzungsanlagen, Schächten, Versickerungsart, Anschlussleitungen
  • Längsschnitt im Maßstab 1:100 durch die Grundleitungen und Fallrohre unter Rückstauebene des Gebäudes und Grundstücks mit Angabe der auf NHN bezogenen Höhen des Geländes und der Rohrleitungen
  • Grundriss der Keller- und Untergeschosse mit Leitungen, Revisionsschächten, Einrichtungen, Rückstausicherungen, Hebeanlagen und Baubeschreibung der Entwässerungsanlage
  • Zur Bemessung der Niederschlagswassermenge (Qr in l/s) ist für das Gebiet Krefeld die Regenspende nach KOSTRA DWD 2020 Rasterfeld Zeile 131, Spalte 96 anzusetzen
  • Bei einer abflusswirksamen Fläche von über 800 m², ist der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100:2016-12, Gleichung 20 bzw. 22 zu erbringen
  • Bei der Erschließung von mehreren Grundstücken mit privatem Abwasserhausanschluss oder von einem Grundstück über ein fremdes privates Grundstück: Bitte beglaubigte Abschrift der Notarurkunde und Eintragungsantrag (Notarantrag zur gemeinsamen Nutzung ins Grundbuch) mit Entwässerungsgesuch einreichen
  • Wird anfallendes Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld beantragt werden muss.

    Vor Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis müssen Sie bei uns einen formlosen Antrag per Mail einreichen. Dieser sollte beinhalten:
     - Betreff: Antrag auf Freistellung von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers, 
     - Eigentümerdaten sowie Angaben von Gemarkung, Flur, Flurstück, 
     - Angabe in m² der zu versickernden Flächen unterschieden in Dachfläche und befestigter Fläche, 
     - Angabe der Versickerungsart, 
     - aussagekräftiger Lageplan 

Für gewerblich genutzte Grundstücksentwässerungsanlagen benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Beschreibung von Art und Menge der voraussichtlich anfallenden Abwässer und Genehmigung zum Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage gem. § 58 LWG, soweit vorhanden

Wichtiger Hinweis zum Thema Abbruch eines Hauses

Wichtiger Hinweis

Der Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes muss spätestens eine Woche vor der Außerbetriebnahme der Grundstücksanschlussleitung bei uns angezeigt werden. Nutzen Sie hierfür die E-Mail-Adresse: kbk-hug@krefeld.de.

Kontaktmöglichkeiten des Kommunalbetriebs Krefeld

Kontakt

Haus- und Grundstücksentwässerung

Telefonische Sprechzeiten 
Mo und Do von 9.00 - 12.00 Uhr

Ostwall 175, 47798 Krefeld