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Abfallvermeidung

Ob im privaten oder gewerblichen Bereich: tagtäglich fallen in Krefeld viele Tonnen Müll an. Dies kann nur durch Maßnahmen der Abfallvermeidung verringert werden. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen deshalb Möglichkeiten zur Abfallvermeidung auf und informieren Sie umfassend zu diesem Thema.

Informationen zu den Themen Abfallbeseitigung und Abfallvermeidung

Entwicklung

Von der Abfallbeseitigung zur Abfallvermeidung

Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung zur Abfallentsorgung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Dieses wurde durch Überarbeitungen und Anpassungen 1994 erst zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dann in 2012 zum heute geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterentwickelt.

Diese Weiterentwicklung zielte darauf ab, dass in Zukunft keine Abfälle mehr deponiert, sondern alle anfallenden Abfälle verwertet werden. So sollen in Zukunft natürliche Ressourcen geschont, Abfälle umweltverträglich recycelt und dadurch dem Wirtschaftskreislauf wieder zur Verfügung gestellt werden.

Das Herz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie sowie ihre Umsetzung.

Informationen zur Abfallhierarchie und Link zur Abfallberatung

Abfallhierarchie

Das Europaparlament hat mit Artikel 29 der Abfallrahmenrichtlinie die gesetzlichen Vorgaben zur Abfallvermeidung vorgegeben. Darin wird auch die Abfallhierarchie beschrieben, die den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung zugrunde liegt:

  • Vermeidung
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Recycling
  • Sonstige Verwertung
  • Beseitigung

Diese Hierarchie wird in den verschiedenen gesetzlichen Ebenen mit den einhergehenden Pflichten konkretisiert und auf unterster gesetzlicher Ebene in der Krefelder Abfallsatzung festgesetzt.

Lassen Sie sich von uns beraten!

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu einem abfallärmeren Lebens- oder Arbeitsstil sowie bei Unklarheiten zur fachgerechten Entsorgung von Abfällen.

Mehrwegpflicht ab 2023

Gilt ab 01.01.2023

Mehrwegpflicht für die Gastronomie

Mehrwegbehälter stehen auf einem Tisch

Ab dem 1. Januar 2023 gilt laut § 33 und § 34 des Verpackungsgesetzes die Mehrwegverpackungspflicht für Gastronomiebetriebe. Welche Pflichten damit auf die Betriebe zu kommen und welche Möglichkeiten es bei der Umsetzung gibt, erläutern wir in einer kompakten Übersicht.

Informationen über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung

Möglichkeiten der Abfallvermeidung

Neben der Politik und Industrie tragen auch Privatpersonen einen wesentlichen Anteil zur funktionierenden Abfallvermeidung bei. Welche Möglichkeiten Sie in Ihrem Alltag beispielsweise haben, um unnötige Abfälle zu vermeiden, stellen wir Ihnen nachfolgend als Inspirations- und Motivationsquelle vor:

Informationen über Anlaufstellen zur Abfallvermeidung

Anlaufstellen zur Abfallvermeidung 

Auch in Krefeld gibt es zahlreiche Geschäfte, die Secondhand Mode, Geräte oder Möbel annehmen und verkaufen, aber auch Repaircafés und Annahmestellen von gemeinnützigen Organisationen für Sachspenden. Anlaufstellen sind beispielsweise:

Flechtkorb mit plastikfrei verpackten Lebensmitteln

Link zur Abfallsatzung als PDF-Datei und Kontaktmöglichkeiten des Kommunalbetrieb Krefeld

Downloads

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Kontakt

Kommunalbetrieb Krefeld

Ostwall 175, 47798 Krefeld