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Formular zur Baumbeetpatenschaft
Informationen zum Baumbeetpatenschaftsformular
Baumbeetpatenschaft
Wenn Sie eine Baumbeetpatenschaft eingehen möchten, füllen Sie bitte das nachfolgende Online-Formular aus und klicken anschließend auf den Absende-Button. Mit Beginn der Patenschaft erhalten Sie vom KBK ein Schild mit dem Hinweis auf die Pflege durch eine Patenschaft.
Nützliche Hinweise zur Pflege sowie besonders geeignete Stauden und Sträucher für Baumbeete können Sie unserer Pflanzenbroschüre entnehmen.
Als Patin oder Pate dürfen Sie:
- die Pflege von Baumbeeten und kleinen Grünflächen übernehmen
- die Erde lockern und den Boden zur Verbesserung der Wasseraufnahme und Durchlüftung des
- Bodens bis max. 10 cm unter Berücksichtigung und Schonung der vorhandenen Baumwurzeln austauschen
- die Fläche bepflanzen, pflegen und bewässern
- insbesondere bienen- und insektenfreundliche Pflanzen verwenden
- Unkraut, Laub und Unrat entfernen und eigenständig entsorgen
Bitte beachten Sie bei der Grünpflege folgende Richtlinien
- Die Bepflanzung darf eine Höhe von 60 cm nicht überschreiten, damit keine Sichtbehinderung im Straßenraum entsteht.
- Überhänge auf Straßen und Gehwegen müssen vermieden werden.
- Es dürfen zur Pflege des Grüns bzw. zur Bekämpfung von Schädlingen keine chemischen Mittel
- verwendet werden.
- Bäume, falls vorhanden, werden weiterhin über die Stadt durch den Kommunalbetrieb Krefeld gepflegt. Die Wurzeln dürfen bei der Bepflanzung und Pflege nicht beschädigt werden. Das Abschneiden und Entfernen von Baumwurzeln ist verboten.
- Das Umzäunen oder Abgrenzen der Fläche ist nicht zulässig.
- Das Aufstellen von Dekorationsmaterial und bepflanzten Töpfen ist nicht gestattet.
Online-Formular
Wichtiger Hinweis: Sofern die Adresse des Baumbeets nicht mit Ihrer eigenen übereinstimmt, geben Sie bitte Ihre Adresse im Feld "Anmerkungen" ein, damit wir Ihnen die Patenschaftsunterlagen und das Patenschaftsschild für das Baumbeet übergeben können.
Die Patenschaftsvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Seiten schriftlich mit einer Frist von vier Wochen beendet werden.