Kopfereich der Seite
Gehölzrückschnitte nur noch bis zum 28. Februar möglich
Bundesnaturschutzgesetz sorgt für sichere Brut- und Nistmöglichkeiten
Inhaltsbereich des Artikels
Inhalt der Meldung
Der KBK weist darauf hin, dass Hecken und Gehölze nur noch bis zum 28. Februar zurückgeschnitten werden dürfen. Damit den Vögeln − aber auch Insekten und anderen Tieren − ausreichende und geeignete Nist- und Zufluchtsstätten zur Verfügung stehen, müssen umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gehölzen grundsätzlich bis Ende Februar abgeschlossen sein. Dies ist eine Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes. Die nächsten Rückschnitte sind dann erst wieder ab dem 1. Oktober erlaubt.
Der bei den Pflegearbeiten anfallende Grünschnitt kann bis zu einer Menge von einem Kubikmeter kostenfrei am Wertstoffhof der GSAK abgeben werden. Für größere Mengen steht die Grünschnittannahmestelle der EGN auf dem Bruchfeld zur Verfügung. Für Mengen bis 200 Kilogramm fallen 7 Euro an, Großanlieferungen werden mit 70,21 Euro pro Tonne abgerechnet.
Darüber hinaus haben die Krefelder Bürgerinnen und Bürger im kommenden Monat die Möglichkeit, die mobile Grünschnittsammlung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet zu nutzen. Die Abgabe ist bis zu einer Menge von einem Kubikmeter kostenfrei.
- Am 15. März können in Hüls (Parkplatz Hölschen Dyk) sowie in Traar (Buscher Holzweg) Grünabfälle abgegeben werden.
- Eine Woche später, am 22. März, finden die Sammlungen in Fischeln (Marienplatz) und in Tackheide (Auf der Scholle) statt.
- Weitere Grünschnittsammlungen erfolgen am 29. März in den Ortsteilen Forstwald (Hermann-Schumacher-Str.), Lindental (Gießerpfad-Schule) sowie in Mitte (Parkplatz Weggenhofstr.).
Die Annahme der Grünabfälle erfolgt an allen Standorten ausschließlich von 9 bis 12 Uhr.