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KBK bittet um Einhaltung der Friedhofssatzung
Bei Pflegearbeiten stoßen Mitarbeitende des Kommunalbetriebs leider immer wieder auf diverse Gegenstände und Pflegegeräte sowie Gießkannen, die hinter Grabsteinen oder an Hintergrundbepflanzungen deponiert werden.
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Inhalt der Meldung "Pflegemaßnahmen der Kopfbäume"
Damit durch diese verbotene Lagerung keine Stolperfallen entstehen und Unfälle verursacht werden, räumt der KBK diese Gegenstände regelmäßig ab und lagert sie an einer zentralen Stelle auf dem jeweiligen Friedhof kurzzeitig zwischen. Für die privaten Gegenstände kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Um die zusätzliche Arbeit der Mitarbeitenden und den Unmut der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, bittet der KBK inständig, keine privaten Gegenstände außerhalb des Grabes zu lagern und die Friedhofssatzung zu beachten.