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KBK sperrt Wasserleitungen auf städtischen Friedhöfen ab

Zum Schutz der Wasserleitungen vor Frostschäden sperrt der Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) am 2. Dezember die Wasserleitungen auf allen Krefelder Friedhöfen.

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Gießwasser kann wieder Ende März aus den Wasserhähnen der Friedhöfe entnommen werden, soweit dann kein Frost mehr herrscht. Im Boden verlegte Wasserleitungen, die im Winter nicht außer Betrieb genommen werden, können durch Bodenfrost bersten. Die Wasserleitungen der elf städtischen Friedhöfe werden daher jedes Jahr von den Mitarbeitenden des KBK vor Beginn der Frostperiode entleert.