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KBK ebnet Grabstätten ein

Der Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) überprüft regelmäßig den Pflegezustand der Grabstätten auf den Friedhöfen. Immer wieder finden sich Gräber, die nicht gepflegt oder verwahrlost sind.

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Reihengrabstätten für Sargbestattungen Kommunalbetrieb Krefeld

Inhalt der Meldung "Pflegemaßnahmen der Kopfbäume"

Die Friedhofsmitarbeitenden räumen diese Grabstätten einschließlich der Grabsteine ab, ebnen sie ein und säen Rasen, um die Würde und Ordnung an diesem Ort der Stille zu wahren. Laut der Friedhofsatzung ist der KBK nicht verpflichtet, die abgeräumten Gegenstände und Pflanzen aufzubewahren.

Die Fachabteilung Friedhöfe weist im Amtsblatt Nr. 48 vom 30.11.2023 darauf hin, dass wieder zahlreiche Gräber betroffen sind. Das Amtsblatt ist unter www.krefeld.de/de/presse/amtsblatt/ zu finden.Dabei sind jeweils der Friedhof mit Feld- und Grabnummer, sowie der Name erwähnt. Die Grabstätten sind innerhalb eines Monats wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Wenn das nicht geschieht, werden die Grabstätten eingeebnet. Vorhandene Grabmale und Einfassungen werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum des KBK über. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt ebenfalls an den KBK zurück.

Gleichzeitig sind bei zahlreichen Grabstätten die Nutzungsrechte abgelaufen. Auch darüber informiert das Amtsblatt. Sie sind nutzungsberechtigt und möchten die betroffene Grabstätte für weitere Beerdigungen freigeben? Dann melden Sie sich innerhalb eines Monats schriftlich beim Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Fachabteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, 47805 Krefeld.

Erfolgt keine Meldung, entfernen die Friedhofsmitarbeitenden die Grab- und Grabmalanlagen auf den Grabstätten. Die Grabmale gehen in das Eigentum des KBK über. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.