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Gebührenbescheid für die Abfallbeseitigung und Straßenreinigung 2026
Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu den Grundsteuer-Hebesätzen verzögert die Aussendung des Gebührenbescheids der Stadt Krefeld und des KBK für 2026
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Inhalt der Meldung
Der Jahresbescheid für die Abfallgebühren und die Straßenreinigung konnte für das Jahr 2026 bisher nicht verschickt werden.
Ursache dafür ist die derzeit stattfindende rechtliche Neubewertung der Grundsteuer-Hebesätze durch die Städte und Gemeinden. Sobald Klarheit über die Höhe der Grundsteuer für 2026 besteht, werden die Gebühren des KBK wie gewohnt zusammen mit der Grundsteuer auf einem einheitlichen Bescheid der Stadt und des Kommunalbetriebes festgesetzt und versendet.
Ein genauer Zeitpunkt für den Versand steht derzeit leider noch nicht fest. Aus diesem Grund wurde zur ersten regulären Fälligkeit am 15.02.2026 keine Zahlung erforderlich. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate werden vorerst nicht belastet. Die erste Fälligkeit wird voraussichtlich im Mai 2026 liegen.
Wir bitten die Gebührenpflichtigen um Geduld. Weitere Informationen zum Jahresbescheid für die Abfallgebühren und die Straßenreinigung können die Kolleginnen und Kollegen des KBK auch telefonisch zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht geben. Für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ist die Stadt Krefeld zuständig.