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Mehrwegpflicht in der Gastronomie ab 2023
Zum Jahreswechsel ergeben sich durch das neue Verpackungsgesetz einige rechtliche Änderungen für Krefelds Gastronomiebetriebe.
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Inhalt der Mitteilung
Aus diesem Grunde informieren DEHOGA Nordrhein e. V., IHK Mittlerer Niederrhein und KBK in einer Gemeinschaftsaktion alle betroffenen Betriebe über die bevorstehenden Pflichten, die aus dem neuen Verpackungsgesetz resultieren. Gastronomiebetriebe werden in der 42. Kalenderwoche per E-Mail über die wichtigsten Änderungen informiert. Eine beigefügte Übersicht verschiedener Anbieter von Mehrwegverpackungen ermöglicht den Unternehmen, unkomplizierte und attraktive Lösungen zu finden. Die betroffenen Unternehmen können sich einen Mehrweganbieter aussuchen, aber auch ein eigenes System installieren. Speziell im Außerhaus-/to go-Verkauf gilt ab dem 01.01.2023 die Pflicht, eine Mehrwegalternative zusätzlich zum Einweg anzubieten. Eine Ausnahme gilt hier lediglich für kleine Betriebe, die maximal über eine Verkaufsfläche von 80 m² verfügen und nicht mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigten. Diese Kleinbetriebe sollen jedoch das Befüllen von mitgebrachten Behältern trotzdem ermöglichen.
Eine Auswahl von Produkten der Mehrweganbieter wird ab dem 17.10.2022 im Kundencenter des KBK für interessierte Unternehmen zur Anschauung bereitgestellt.
Am 14.11. zwischen 11 und 12:30 Uhr bietet die IHK Mittlerer Niederrhein ein Webinar zum Thema „IHK geht den Mehrweg – gehen Sie mit!“.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.